Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die von der Isak & Volpert OG (Betreiber von CrossFit Oetztal) mit seinen Mitgliedern abgeschlossen wurden, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart. Als Mitglieder gelten Personen, welche auf Grund eines mit CrossFit Oetztal abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der CrossFit Box "CrossFit Oetztal" berechtigt sind.
Der/Die Vertragspartner/in oder die jeweils erziehungsberechtigte Person bestätigt, dass das Mitglied keine gesundheitlichen Probleme vorweist und/oder an keiner ansteckenden Krankheit leidet, die der Teilnahme am Training entgegenstehen. Eine Änderung des Gesundheitszustands ist umgehend den TrainerInnen mitzuteilen.
Die Mitglieder von CrossFit Oetztal erklären sich bereit, unser Anmeldesystem zu nutzen und sich damit zu allen Trainingseinheiten anzumelden.
Den Anweisungen der TrainerInnen ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Berechtigung zur Teilnahme an Trainingseinheiten ist nicht auf Dritte übertragbar.
Als CrossFit Oetztal-Mitglied erkennst du die Haus- und Benutzungsordnung durch die Mitgliedschaft ausdrücklich an.
CrossFit Oetztal garantiert nicht dafür, dass dem Kunden, zu einer von ihm gewünschten Zeit, Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Kursplätze zur Verfügung gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung der Kurse mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Ausfälle zu rechnen ist.
Bei einmaligen oder wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen ist Crossfit Oetztal dazu berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Dieses entbindet nicht automatisch von der Beitragszahlung.
Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen bzw. zu benutzen. Außerdem ist es verboten, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise Anderen zugänglich zu machen. Bei Verstoß ist Crossfit Oetztal zur fristlosen Kündigung berechtigt; außerdem ist der sich für die restliche Mitgliedsdauer ergebende Mitgliedsbeitrag zur sofortigen Zahlung fällig.
CrossFit Oetztal behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten/Kursangebote und die Einrichtungen von CrossFit Oetztal in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Kurspausen und/oder Kursaufälle bei Krankheit oder Fortbildung des Kursleiters. Auch behält sich CrossFit Oetztal das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen oder zu ändern. Kurse finden generell ab einer Personenzahl von 2 Teilnehmern statt. An Feiertagen finden keine Kurse statt. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge.
CrossFit Oetztal behält sich das Recht vor, an zwei Wochen im Jahr für Urlaub zu schließen. Eine solche Schließung wird ggf. rechtzeitig angekündigt.
Der Standort von CrossFit Oetztal kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.
Eine Urlaubspause der Mitgliedschaft ist möglich. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten. Auf schriftlichen Antrag gewähren wir die Möglichkeit, einen vollen Kalendermonat pro Jahr auszusetzen. Die genehmigte Ausfallzeit wird beitragsfrei an die Vertragslaufzeit angehängt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher bei CrossFit Oetztal gestellt werden. Bei einer bereits gekündigten Mitgliedschaft ist eine Pause nicht möglich. Während der Pause besteht ein Zutrittsverbot zu CrossFit Oetztal, zusätzlich kann die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden.
Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch im Zuge einer Schwangerschaft) von mindestens einem Monat (unter Vorlage eines ärztlichen Attestes) verlängert sich die Mitgliedschaft für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit bei CrossFit Oetztal vorliegen. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen.
Wir haften weder für Gesundheitsschäden, welche Mitglieder aufgrund ihrer Teilnahme an den angebotenen Kursen erleiden, noch für selbst verschuldete Unfälle.
Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände insbesondere Wertgegenstände und Geld übernimmt CrossFit Oetztal keine Haftung. Unsere Haftung ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. des Folgemonats. Der aktuelle Monatsbeitrag wird aliquot vom angegebenen Konto abgebucht. Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat acht Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit schriftlich bei CrossFit Oetztal zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die abgeschlossene Vertragslaufzeit (sechs oder zwölf Monate) und ist dann immer acht Wochen vor Ablauf der Verlängerung schriftlich kündbar. CrossFit Oetztal steht das gleiche Kündigungsrecht zu.
Der Monatsbeitrag wird zwischen dem 1. und 5. Werktag eines Monats im Voraus vom angegebenen Konto abgebucht. Der Kontoinhaber ermächtigt mit seiner Unterschrift, den Mitgliedsvertrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines von CrossFit Oetztal eingezogenen Beitrags gehen die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskostenpauschale von 3,- Euro zu Lasten des Mitglieds. Diese sowie der ausstehende Monatsbeitrag sind sofort fällig und zahlbar. Gerät das Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen trotz Mahnung in Verzug, wird der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren – plus 3,- Euro Mahngebühren – sofort zur Zahlung fällig. Auch für diesen Fall behält sich CrossFit Oetztal das Recht vor, die Mitgliedschaft zu kündigen.
Besteht eine Mitgliedschaft zu einem ermäßigten Tarif und ändert sich oder erlischt der Grund für die Ermäßigung, ist dies umgehend den Geschäftsführern zu melden. Fällt der Grund für den Anspruch der Ermäßigung weg, wird der Mitgliedsbeitrag automatisch auf den Betrag ohne Ermäßigung korrigiert. Trifft die Meldung später bzw. nachträglich bei der Geschäftsführung ein, wird die Differenz zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 3,- Euro zu Lasten des Mitglieds eingehoben.
Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 50 km von CrossFit Oetztal entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter der Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform, sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes.
Ist ein Mitglied von CrossFit Oetztal bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
Jedes Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten aus der Geschäftsverbindung EDV unterstützt verarbeitet werden und zu werblichen Zwecken (Telefonie, Aussendungen, E-Mail, Newsletter, usw.) von CrossFit Oetztal verwendet werden dürfen.
Weiters erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben.
Ist es CrossFit Oetztal auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien) nicht möglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Kunde gegenüber CrossFit Oetztal zunächst keinen Anspruch auf Schadensersatz. CrossFit Oetztal behält sich in diesem Fall das Recht vor, adäquates Online-Training als Ersatz zu bieten.
Gerichtsstand ist Innsbruck.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform und gelten ansonsten als nicht getroffen.